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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.05.1991 - 8 C 77.89   

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BVerwG, 03.05.1991 - 8 C 77.89 (https://dejure.org/1991,642)
BVerwG, Entscheidung vom 03.05.1991 - 8 C 77.89 (https://dejure.org/1991,642)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Mai 1991 - 8 C 77.89 (https://dejure.org/1991,642)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erschließungssicherung - Rechtswidrige Baugenehmigung - Erschließungsvertrag - Erschließungsanspruch - Erschließungsaufgabe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungsrecht: Verdichtung der gemeindlichen Erschließungsaufgabe zur Erschließungspflicht, Wirkung des Erlasses eines qualifizierten Bebauungsplans

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Erschließung (IBR 1992, 108)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 88, 166
  • NJW 1992, 191 (Ls.)
  • NJW 1992, 191 L
  • NVwZ 1991, 1086
  • DVBl 1991, 1304
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 44.84

    Verdichtung der gemeindlichen Erschließungsaufgabe zur Erschließungspflicht bei

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1991 - 8 C 77.89
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u. a. Urteile vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 44.84 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 29 S. 20 (21) und BVerwGE 78, 266 (269) [BVerwG 11.11.1987 - 8 C 4/86]) ist das Berufungsgericht überdies davon ausgegangen, daß ein Anspruch auf Erschließung grundsätzlich nicht besteht (vgl. § 123 Abs. 3 BauGB), es jedoch ausnahmsweise anders ist, wenn sich die allgemeine Erschließungsaufgabe einer Gemeinde (§ 123 Abs. 1 BauGB) zugunsten eines Grundstückseigentümers zu einer strikten Erschließungspflicht verdichtet hat.

    Der Verdichtung vorausgesetzt ist daher, daß die "Baugenehmigung zum Entstehen eines (materiell) rechtswidrigen Zustands führt" (BVerwGE 78, 266 (273) [BVerwG 11.11.1987 - 8 C 4/86], ebenso Urteil vom 6. Februar 1985, a.a.O. S. 23 ("wenn sie das Entstehen eines rechtswidrigen Zustands fördert")).

    In diesem Fall trägt die Genehmigung zum Entstehen des Zustands als solchem nichts bei, und dementsprechend fehlt es in dieser Richtung an einer Mitverantwortung der Behörde, die es ihr verwehren könnte, "sich auf den Standpunkt zurückzuziehen, daß es allein Sache des Betroffenen sei, mit diesem Zustand fertig zu werden" (Urteil vom 6. Februar 1985, a.a.O. m. weit. Nachw.).

    Das ist richtig (vgl. dazu im einzelnen u. a. Urteil vom 6. Februar 1985, a.a.O. S. 22 f.).

    Der erkennende Senat hat namentlich im Urteil vom 6. Februar 1985 (a.a.O. S. 22) dargelegt, daß die Rechtfertigung, den Erlaß eines qualifizierten Bebauungsplans im Einzelfall als Verdichtungsgrund anzuerkennen, darauf beruht, daß § 30 BBauG (nunmehr § 30 Abs. 1 BauGB) die Zulässigkeit einer Bebauung im qualifiziert beplanten Bereich sowohl von der inhaltlichen Übereinstimmung mit dem Plan als auch von der Sicherung der Erschließung abhängig macht.

  • BVerwG, 11.11.1987 - 8 C 4.86

    Erschließungsaufgabe und Erschließungspflicht hinsichtlich bestehender Bauwerke

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1991 - 8 C 77.89
    Zu Recht hat das Berufungsgericht seiner Beurteilung dieses Begehrens § 123 des am 1. Juli 1987 in Kraft getretenen Gesetzes über das Baugesetzbuch vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2191) - BauGB - zugrunde gelegt (vgl. BVerwGE 78, 266 (269) [BVerwG 11.11.1987 - 8 C 4/86]).

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u. a. Urteile vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 44.84 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 29 S. 20 (21) und BVerwGE 78, 266 (269) [BVerwG 11.11.1987 - 8 C 4/86]) ist das Berufungsgericht überdies davon ausgegangen, daß ein Anspruch auf Erschließung grundsätzlich nicht besteht (vgl. § 123 Abs. 3 BauGB), es jedoch ausnahmsweise anders ist, wenn sich die allgemeine Erschließungsaufgabe einer Gemeinde (§ 123 Abs. 1 BauGB) zugunsten eines Grundstückseigentümers zu einer strikten Erschließungspflicht verdichtet hat.

    Der Verdichtung vorausgesetzt ist daher, daß die "Baugenehmigung zum Entstehen eines (materiell) rechtswidrigen Zustands führt" (BVerwGE 78, 266 (273) [BVerwG 11.11.1987 - 8 C 4/86], ebenso Urteil vom 6. Februar 1985, a.a.O. S. 23 ("wenn sie das Entstehen eines rechtswidrigen Zustands fördert")).

  • BVerwG, 10.09.1976 - 4 C 5.76

    Anforderungen an die Zulässigkeit von Veränderungssperren

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1991 - 8 C 77.89
    Sollte die Beklagte ein solches Angebot ohne zureichenden Grund ablehnen, so verpflichtete sie dies, die Erschließung selbst vorzunehmen (vgl. Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 5.76 - Buchholz 406.11 § 14 BBauG Nr. 8 S. 21 (28 f.)).
  • BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 4.81

    Klagbarer Anspruch durch Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1991 - 8 C 77.89
    Daraus läßt sich schon deshalb keine Aufgabenverdichtung herleiten, weil dies ein Verhalten der Gemeinde voraussetzt, der die Aufgabe der Erschließung obliegt (vgl. u. a. Urteil vom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 4.81 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 21 S. 2 (7)).
  • BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 10.83

    Voraussetzungen für die Annahme einer gesicherten Erschließung rückwärtiger

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1991 - 8 C 77.89
    Geboten ist vielmehr eine konkrete Betrachtungsweise, d. h. eine Betrachtungsweise, die darauf abstellt, ob das Inkrafttreten des Bebauungsplans die Durchsetzung eines bis dahin bestehenden Bauanspruchs gesperrt hat (vgl. Urteil vom 21. Februar 1986 - BVerwG 4 C 10.83 - Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 25 S. 5 (7)).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1991 - 8 C 77.89
    Der Eintritt einer Verdichtung setzt dann jedoch voraus, daß durch den Erlaß des Bebauungsplans ein bis zu diesem Zeitpunkt beabsichtigtes, nach Maßgabe des § 35 BBauG/BauGB zulässiges und im Hinblick auf einen außenbereichsgemäßen Erschließungsstandard (vgl. dazu u. a. Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 30.84 - Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 36 S. 14 (19 f.)) genehmigungsfähiges Vorhaben bebauungsrechtlich unzulässig wird und zugleich die nach dem Plan vorgesehene Nutzung mangels hinreichender Erschließung nicht verwirklicht werden darf.
  • BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 6.81

    Auslegung von Willenserklärungen - Tatsachengericht - Revisiosgericht -

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1991 - 8 C 77.89
    Diese Bindung entfiele nur dann, wenn die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung "einen Rechtsirrtum oder einen Verstoß gegen allgemeine Erfahrungssätze, Denkgesetze oder Auslegungsregeln erkennen" ließe (u. a. Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 6.81 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 17 S. 4 (6)).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

    Beizupflichten ist dem Ansatz, für den sich der Verwaltungsgerichtshof zutreffend auf die langjährige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beruft (siehe zum Folgenden die Urteile vom 4. Oktober 1974 - BVerwG IV C 59.72 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 11 S. 20, vom 23. Mai 1975 - BVerwG IV C 73.73 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 52 S. 8 f., vom 10. September 1976 - BVerwG IV C 5.76 - Buchholz 406.11 § 14 BBauG Nr. 8 S. 28, vom 26. November 1976 - BVerwG IV C 79.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 59 S. 27 f., vom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 4.81 - BVerwGE 64, 186 [BVerwG 28.10.1981 - 8 C 4/81] , vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 44.84 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 29 S. 21, vom 30. August 1985 - BVerwG 4 C 48.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 228 S. 138 f., vom 21. Februar 1986 - BVerwG 4 C 10.83 - Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 25 S. 6, vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 30.84 - BVerwGE 74, 19 [BVerwG 07.02.1986 - 4 C 30/84] , vom 11. November 1987 - BVerwG 8 C 4.86 - BVerwGE 78, 266 [BVerwG 11.11.1987 - 8 C 4/86] und vom 3. Mai 1991 - BVerwG 8 C 77.89 - BVerwGE 88, 166 <169, 171 [BVerwG 03.05.1991 - 8 C 77/89]und 173>; Beschlüsse vom 2. Februar 1978 - BVerwG 4 B 122.77 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 16 S. 7 und vom 8. Mai 1991 - BVerwG 8 B 38.91 - S. 5 ): § 123 Abs. 3 BauGB zieht (ebenso wie die ihm vorangegangene Regelung in § 123 Abs. 4 BBauG) mit seiner Absage an das Bestehen von Ansprüchen auf Erschließung nur die Konsequenz daraus, daß es nach § 123 Abs. 1 BauGB/BBauG an einer (hinreichend substantiierten) Pflicht fehlt, der ein Anspruch korrespondieren könnte.
  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 7.91

    Der alte Bebauungsplan

    Auch der Gesichtspunkt der "Verdichtung" der gemeindlichen Erschließungsaufgabe zur Erschließungspflicht (vgl. hierzu z.B. Urteil vom 21. Februar 1986 - BVerwG 4 C 10.83 - a.a.O.; Urteil vom 3. Mai 1991 - BVerwG 8 C 77.89 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 34; Urteil vom 22. Januar 1993 - BVerwG 8 C 46.91 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) greift hier nicht zugunsten des Klägers durch.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2010 - 2 A 3182/08

    Anspruch auf Erschließung entsprechend den Festsetzungen eines Bebauungsplans;

    vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Mai 1991 - 8 C 77.89 -, BVerwGE 88, 166 = NVwZ 1991, 1086 = juris Rn. 27 f., vom 21. Februar 1986 - 4 C 10.83 -, NVwZ 1986, 646 = BRS 46 Nr. 106 = juris Rn. 17, vom 6. Februar 1985 - 8 C 44.84 -, NVwZ 1985, 564 = BRS 44 Nr. 49 = juris Rn. 13, und vom 4. Oktober 1974 - IV C 59.72 -, NJW 1975, 402 = juris Rn. 34.
  • VGH Bayern, 01.12.2009 - 8 B 09.1980

    Zufahrtsrecht zu innerörtlichem Grundstück; Baugenehmigung; Vertrauensschutz

    Aus der Erteilung einer Baugenehmigung kann aber jedenfalls im Zufahrtsrecht kein weitergehender Vertrauensschutz erwachsen, als ihn die Rechtsprechung für die Frage der Erschließungspflicht bei Vorliegen einer Baugenehmigung anerkannt hat (vgl. BVerwG vom 11.11.1987 BVerwGE 78, 266/273; vom 3.5.1991 BVerwG 88, 166/171).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1992 - 2 S 1394/90

    Erschließungsvereinbarung zwischen Grundstückseigentümer und Gemeinde: kein

    Hat ein Eigentümer die Erschließung seines im Außenbereich gelegenen Grundstücks vertraglich übernommen, fehlt es ihm gegenüber an einer der Verdichtung zu einer aktuellen Erschließungspflicht zugänglichen gemeindlichen Erschließungsaufgabe (wie BVerwG, Urteil vom 3.5.1991 - BVerwG 8 C 77/89 -, NVwZ 1991, 1086).

    Während des Bestehens des Erschließungsvertrags eintretende Umstände sind daher nicht geeignet, zu seinen Gunsten einen Erschließungsanspruch entstehen zu lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.5.1991, BVerwG 8 C 77.89, NVwZ 1991, 1086).

    Aus diesem Grunde wäre es ihm verwehrt, unter Vernachlässigung seiner eigenen Verantwortlichkeit von der Beklagten die Beseitigung von etwaigen, sich aus dem Charakter der Erschließungsanlage als Privatanlage ergebenden Unzuträglichkeiten der Erschließung zu verlangen, die eine Folge an sich der zwischen ihm und der Beklagten getroffenen Vereinbarung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.5.1991, BVerwG 8 C 77.89; Urteil vom 11.11.1987, BVerwG 8 C 4.86).

  • BVerwG, 18.05.1993 - 4 B 65.93

    Fehlendes Erschließungsangebot als Grund für die Versagung einer Baugenehmigung

    Die von der Beschwerde angesprochene Frage bedarf jedoch keiner Klärung in einem Revisionsverfahren, da sie sich auf der Grundlage der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. insbesondere BVerwG, Urteile vom 30. August 1985 - BVerwG 4 C 48.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 228, vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 30.84 - BVerwGE 74, 19 und vom 3. Mai 1991 - BVerwG 8 C 77.89 - BVerwGE 88, 166) ohne weiteres dahin beantworten läßt, daß es für ein zumutbares Erschließungsangebot jedenfalls nicht genügt, wenn der Bauinteressent lediglich seine Bereitschaft erklärt, in Vertragsverhandlungen einzutreten.
  • VG Aachen, 04.02.2014 - 6 K 1892/11

    Straßenrecht; Feststellung; Öffentlichkeit; alter Weg; Widmungstheorie;

    vgl. BVerwG, ständige Rechtsprechung seit dem Urteil vom 4. Oktober 1974 - IV C 59.72 -, juris Rn. 34 ff.; vgl. u.a. Urteile vom 28. Oktober 1981 - 8 C 4.81 -, juris Rn. 20 ff., vom 6. Februar 1985 - 8 C 44.84 -, juris Rn. 10 ff., vom 11. November 1987 - 8 C 4.86 -, juris Rn. 19 ff., vom 3. Mai 1991 - 8 C 77.89 -, juris Rn. 23 f., und vom 22. Januar 1993 - 8 C 46.91 -, juris Rn. 17 ff., sowie Beschlüsse vom 22. März 1999 - 4 B 10.99 -, juris Rn. 4, und vom 6. August 2007 - 9 B 5.07 -, juris Rn. 4 ff.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1991 - 8 C 77.89 -, juris Rn. 23; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Dezember 2006 - OVG 10 B 2.06 -, juris Rn. 32; Hofmann-Hoeppel, Die Verdichtung der gemeindlichen Erschließungslast zur Erschließungspflicht, BauR 1993, 520 ff., 536.

  • VGH Bayern, 09.10.2003 - 4 B 00.2191

    Leitungsgebundene Erschließung; Wasserversorgung; Abwasserentsorgung;

    Wenn sich daraus Unzuträglichkeiten ergeben, denen nur durch Erschließungsmaßnahmen abgeholfen werden kann, ist es den daran mitverantwortlichen Behörden verwehrt, es einfach bei dem sich so ergebenden Zustand bewenden zu lassen und sich auf den Standpunkt zurückzuziehen, dass es allein Sache des Betroffenen sei, mit diesem Zustand fertig zu werden (BVerwG vom 6.2.1985, NVwZ 1985, 564/565; vom 11.11.1987, BVerwGE 78, 266/273 und vom 3.5.1991, BVerwGE 88, 166/171).

    Ein vertraglicher Verzicht auf die Herstellung von Erschließungsanlagen ist möglich (vgl. BVerwG vom 3.5.1991, BVerwGE 88, 166/169 f.).

  • BGH, 10.04.1997 - III ZR 104/96

    Schadensersatzansprüche von Grundstückseigentümern wegen einer Änderung der

    Es ist jedoch anerkannt, daß die Erschließungslast der Gemeinde (vgl. § 123 BauGB) sich u.a. dann zu einer aktuellen Erschließungspflicht gegenüber den bauwilligen Grundstückseigentümern verdichtet - und somit die Erschließung aufgrund einer prognostischen Beurteilung im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB als "gesichert" angesehen werden kann, was wiederum die Zulässigkeit der entsprechenden baulichen Nutzung im Sinne des § 42 Abs. 1 und 2 BauGB begründet (Bielenberg, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg aaO. § 42 Rn. 42 und 43; vgl. auch Senatsurteil vom 16. Oktober 1980 aaO.) -, wenn die Gemeinde das zumutbare Angebot eines Dritten, die Erschließung auf der Grundlage eines Erschließungsvertrages selbst herbeizuführen, nicht annimmt (st.Rspr. d. BVerwG; vgl. BVerwG BauR 1977, 44; BVerwGE 74, 19; 88, 166; 92, 8, 22 f; Senatsbeschluß vom 18. Mai 1989 - III ZR 254/87 - BGHR BBauG § 44 Abs. 1 Nutzung 1 und Nutzung, zulässige 1; s. jetzt auch die entsprechende Klarstellung in § 124 Abs. 3 Satz 2 BauGB, eingefügt durch Art. 1 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466); Bielenberg aaO. Rn. 41 ff; Söfker aaO. Rn. 52).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.1992 - 8 S 204/91

    Irrtum über Kostenbelastung durch Erschließung eines Baugebiets - unbeachtlicher

    Die dagegen eingelegte Revision wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 3.5.1991 - 8 C 77.89 - zurückgewiesen.

    Eine Erschließungspflicht der Stadt L hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 3.5.1991 - 8 C 77.89 - (NVwZ 1991, 1086) verneint, so daß mit einem Anschluß auch in absehbarer Zeit nicht zu rechnen war.

    Eine solche Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht tritt u. a. dann ein, wenn die Gemeinde das Angebot eines Dritten, die in einem qualifizierten Bebauungsplan vorgesehene Erschließung vorzunehmen, ohne zureichenden Grund ablehnt (Urt. v. 10.9.1976 - IV C 5.76 - BRS 37 Nr. 6, Urt. v. 30.8.1985 - 4 C 48.81 - BauR 1985, 661 und Urt. v. 3.5.1991 - 8 C 77.89 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 30.06.2021 - 8 B 20.1833

    Anspruch auf wegemäßige Erschließung eines Grundstücks in Bayern (Baugenehmigung

  • VG Augsburg, 10.02.2016 - Au 4 K 15.1035

    Kein Anspruch auf Erweiterung der vorhandenen Wasserleitungen und Kanäle

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2014 - 2 D 81/13

    Verstoß eines Bebauungsplans gegen das Abwägungsgebot im Hinblick auf die

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2006 - 10 B 2.06

    Zurückweisung der Berufung; (kein) Anspruch auf Erschließung;

  • BVerwG, 22.03.1999 - 4 B 10.99

    Verdichtung der gemeindlichen Erschließungslast nicht bei Bauvorbescheid

  • VG Neustadt, 12.12.2013 - 4 K 388/13

    Kein Anspruch auf Fertigstellung einer Straße gegen die Kommune, wenn der private

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2014 - 2 D 89/13

    Was sind "andere Maßnahmen der Innenentwicklung"?

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2012 - 10 N 33.10

    Prozesskostenhilfe; PKH für beabsichtigten Zulassungsantrag; Insolvenzverwalter

  • VGH Bayern, 10.08.2021 - 8 CE 21.1989

    Zum Recht auf Anliefermöglichkeit für einen Gewerbebetrieb

  • VGH Bayern, 12.01.2010 - 8 CE 09.2582

    Anliegergebrauch verschafft zwar Recht zur angemessenen Nutzung, aber kein

  • OVG Niedersachsen, 11.08.2008 - 1 ME 83/08

    Umfang des Anspruchs auf Erschließung; Verpflichtung einer Gemeinde zur

  • VGH Bayern, 17.09.2001 - 26 B 99.2654

    Bauplanungsrecht: Begriff des Einkaufszentrums i.S. von § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 2

  • BVerwG, 06.08.2007 - 9 B 5.07

    Anspruch auf Erschließung unter dem Gesichtspunkt der Folgenbeseitigung wegen

  • VGH Bayern, 14.02.2018 - 1 ZB 15.1897

    Rücknahme eines rechtswidrigen Vorbescheides (hier: keine wegemäßige Erschließung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2017 - 3 L 154/12

    Anspruch auf Erschließung bei Aufhebung einer Baugenehmigung, Erteilung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1993 - 2 S 2689/91

    Kein Anspruch auf Folgenbeseitigung bei lediglich mittelbaren Schäden;

  • BVerwG, 28.11.2002 - 3 B 123.02

    Förderungsvoraussetzungen nach dem Extensivierungsprogramm - Bewilligung eines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2020 - 9 N 103.20

    Grundstück im wirtschaftlichen Sinne; Bebauungsplan; Erschließung; Planstraßen;

  • VG Koblenz, 17.03.2011 - 1 K 1253/10

    Untätigkeitsklage - Dreimonatsfrist; Erschließungsanspruch des Bauherrn

  • VG Köln, 08.11.2023 - 23 K 6050/20
  • VG Bayreuth, 25.05.2012 - B 5 K 11.130

    Herstellung eines rückstaufreien Abwasserkanals; Anspruch auf Erschließung

  • VG Gelsenkirchen, 05.04.2023 - 6 K 2003/21
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2012 - 11 A 2790/10

    Anspruch eines Anliegers auf Erschließung seines Grundstücks in Form eines

  • OLG München, 20.05.1999 - 1 U 6221/98

    Öffentliches Baurecht - enteignender Eingriff - qualifizierter Bebauungsplan -

  • VGH Bayern, 10.08.2021 - 8 CE 21.89
  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.1996 - 2 S 1124/93

    Zulässigkeit einer Restitutionsklage

  • VG Würzburg, 18.04.2013 - W 5 K 12.445

    Bebauungsplan; Lärmschutzanlage; Vollziehungspflicht; Erschließungspflicht;

  • VG Hannover, 22.12.2003 - 12 A 3830/01

    Erschließungslast; private Zuwegung; Verdichtung der Erschließungspflicht

  • VG Ansbach, 24.04.2013 - AN 9 K 11.02457

    Baurecht Anspruch auf Herstellung einer bebauungsplangemäßen Erschließung

  • VG Gera, 27.04.2006 - 4 K 621/05

    ; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Verdichtung der gemeindlichen Erschließungspflicht;

  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.1992 - 8 S 840/92

    Erlangung einer Baugenehmigung durch einstweilige Anordnung bei drohender

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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 58.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3237
BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 58.89 (https://dejure.org/1991,3237)
BVerwG, Entscheidung vom 19.06.1991 - 4 C 58.89 (https://dejure.org/1991,3237)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juni 1991 - 4 C 58.89 (https://dejure.org/1991,3237)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage - Klärung der Auslegung eines verwaltungsgerichtlichen Prozeßvergleichs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 191
  • NVwZ 1992, 162 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.11.1976 - VII ZR 6/76

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage -

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 58.89
    Eine Vollstreckungsabwehrklage kann auch erhoben werden, wenn Streit über die Auslegung eines Prozeßvergleichs besteht (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 1976 - VII ZR 6/76 - NJW 1977, 583).
  • BVerwG, 26.10.1984 - 4 C 53.80

    Vollstreckungsabwehrklage gegen Urteil auf Erteilung einer Bebauungsgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 58.89
    Die Zulässigkeit der Klage im Verwaltungsstreitverfahren ergibt sich aus §§ 167 Abs. 1, 168 Abs. 1 Nr. 3 VwGO in Verbindung mit § 767 Abs. 1 ZPO (vgl. BVerwGE 70, 227 ).
  • BVerwG, 07.11.1989 - 4 B 180.89

    Aufhebung einer Entscheidung über die Nichtzulassung einer Revision - Zulassung

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 58.89
    Mit diesem Vorbringen ist die Aufklärungsrüge - jedenfalls unter Berücksichtigung des der Nichtzulassungsbeschwerde stattgebenden Beschlusses des Senats vom 7. November 1989 (BVerwG 4 B 180.89) - nach Beweisthema, Beweismittel, Beweiserheblichkeit und voraussichtlichem Beweisergebnis hinreichend substantiiert dargelegt worden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2006 - 8 E 91/06

    Rechtsgrundlage für die Vollstreckung einer von einer Behörde in einem

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1991 - 4 C 58.89 -, …
  • VG Weimar, 19.01.2009 - 1 V 512/08

    Zur Vollstreckung eines gerichtlichen Vergleichs durch den Einzelrichter als

    Verträge sind so auszulegen, wie es Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte erfordern (BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1991 - 4 C 58/89 -, Juris = …

    Insofern sei zunächst vom Wortlaut der Erklärung auszugehen; maßgeblich sei hier im Zweifel der allgemeine Sprachgebrauch (BVerwG, Urteil vom 19.06.1991 - 4 C 58/89 -, Juris = …

  • VG Trier, 03.05.2006 - 5 K 173/06

    Klage auf Abänderung eines gerichtlichen Vergleichs

    Zwar könnte die Klage insoweit grundsätzlich als Vollstreckungsabwehrklage im Sinne des § 767 ZPO auszulegen sein, denn eine Vollstreckungsgegenklage kann nach der Rechtsprechung auch dann zulässig sein, wenn Streit über die Auslegung eines Prozessvergleichs besteht und eine Anpassung des Vergleichs nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht zu ziehen ist (vgl. BVerwG Urteil vom 19.06.1991 - 4 C 58/89 -, NJW 1992, S. 191; BGH, Urteil vom 4. November 1976 - VII ZR 6/76 - NJW 1977, S. 583).
  • VGH Hessen, 21.11.1991 - 3 TG 2364/91

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vollstreckung

    Zwar ist gegen einen gerichtlichen Vergleich die Vollstreckungsabwehrklage nach den §§ 167 Abs. 1, 168 Abs. 1 Nr. 3 VwGO in Verbindung mit § 767 Abs. 1 ZPO zu erheben (BVerwG, Urt. vom 19.06.1991 - 4 C 58.89) und vorläufiger Rechtsschutz wird insoweit nach § 769 ZPO gewährt; der gerichtliche Vergleich vom 25.08.1987 stellt für die Befugnis des Antragsgegners, die Beseitigung von Baulichkeiten auf dem Grundstück der Antragstellerin durchzusetzen, jedoch keinen Vollstreckungstitel im Sinne des § 168 Abs. 1 Nr. 3 VwGO dar.
  • VG Cottbus, 28.08.2008 - 5 K 1554/02

    Ernennungen von Lehrerinnen und Lehrern zu Beamten in Teilzeitbeschäftigung

    Zu diesen sonstigen Umständen gehört nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. hierzu etwa Urteil vom 16. Oktober 1997 - IX ZR 164/96 - Urteil vom 10. Oktober 1989 - VI ZR 78/89 - Urteil vom 16. September 1988 - V ZR 77/87 - Urteil vom 14. Juli 1956 - V ZR 223/54 - Urteil vom 28. Juni 1951 - IV ZR 93/50 - alle zitiert nach Juris) folgt, auch die Interessenlage (auch) des Erklärenden (vgl. zur Auslegung eines Antrags gegenüber einer Behörde: BVerwG, Urteil vom 10. Juli 1963 - VI C 91.60 - Juris), d.h. insbesondere auch der (erkennbare) Sinn und Zweck einer Willenserklärung (so für die Auslegung eines Antrags gegenüber einer Behörde: BVerwG, Urteil vom 22. März 1974 - VII C 31.72 - Juris) bzw. die Entstehungsgeschichte einer Vereinbarung (vgl. zur Auslegung eines verwaltungsrechtlichen Vertrages: BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - 4 C 21.89 - Juris und zur Auslegung eines Prozessvergleichs: BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1991 - 4 C 58.89 - Juris).
  • VG Saarlouis, 05.10.2011 - 3 K 556/11

    Vollstreckungsabwehrklage im Verwaltungsprozessrecht

    Die Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO(zur Anwendung der Vollstreckungsabwehrklage im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nur BVerwG, Urteile vom 19.06.1991 -4 C 58/89- und vom 26.10.1984, NVwZ 1985, 563), über die im Einverständnis der Beteiligten gemäß § 101 Abs. 2 VwGO ohne mündliche Verhandlung und gemäß § 87 a Abs. 2, Abs. 3 VwGO durch den Berichterstatter entschieden werden konnte, ist zulässig - die Zuständigkeit des erkennenden Gerichts als Prozessgericht ergibt sich insoweit aus §§ 167 Abs. 1 Satz 1 VwGO, 767 Abs. 1 ZPO -, aber unbegründet.
  • VG Cottbus, 28.08.2008 - 5 K 1508/02
    Zu diesen sonstigen Umständen gehört nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. hierzu etwa Urteil vom 16. Oktober 1997 - IX ZR 164/96 - Urteil vom 10. Oktober 1989 - VI ZR 78/89 - Urteil vom 16. September 1988 - V ZR 77/87 - Urteil vom 14. Juli 1956 - V ZR 223/54 - Urteil vom 28. Juni 1951 - IV ZR 93/50 - alle zitiert nach Juris) folgt, auch die Interessenlage (auch) des Erklärenden (vgl. zur Auslegung eines Antrags gegenüber einer Behörde: BVerwG, Urteil vom 10. Juli 1963 - VI C 91.60 - Juris), d.h. insbesondere auch der (erkennbare) Sinn und Zweck einer Willenserklärung (so für die Auslegung eines Antrags gegenüber einer Behörde: BVerwG, Urteil vom 22. März 1974 - VII C 31.72 - Juris) bzw. die Entstehungsgeschichte einer Vereinbarung (vgl. zur Auslegung eines verwaltungsrechtlichen Vertrages: BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - 4 C 21.89 - Juris und zur Auslegung eines Prozessvergleichs: BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1991 - 4 C 58.89 -Juris).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 27.03.1991 - RReg. 4 St 39/91   

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https://dejure.org/1991,3196
BayObLG, 27.03.1991 - RReg. 4 St 39/91 (https://dejure.org/1991,3196)
BayObLG, Entscheidung vom 27.03.1991 - RReg. 4 St 39/91 (https://dejure.org/1991,3196)
BayObLG, Entscheidung vom 27. März 1991 - RReg. 4 St 39/91 (https://dejure.org/1991,3196)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 191
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67

    Zeugen Jehovas

    Auszug aus BayObLG, 27.03.1991 - RReg. 4 St 39/91
    Nach den Grundsätzen, die das Bundesverfassungsgericht zur Bestrafung von Zivildienstverweigerern aus Gewissensgründen aufgestellt hat (vgl. BVerfGE 23, 127/134), gilt demnach für den Angeklagten als Gewissenstäter das "Wohlwollensgebot" mit der Folge, daß generalpräventive Gesichtspunkte zurücktreten und das Strafmaß sich an der gesetzlichen Mindeststrafe orientieren muß (BayObLGSt 1980, 15/16; OLG Hamm NJW 1980, 2425; OLG Stuttgart MDR 1988, 1080/1081).
  • BayObLG, 29.02.1980 - RReg. 4 St 275/79

    Berücksichtigung der Gewissensfreiheit bei der Strafzumessung im Falle der

    Auszug aus BayObLG, 27.03.1991 - RReg. 4 St 39/91
    Nach den Grundsätzen, die das Bundesverfassungsgericht zur Bestrafung von Zivildienstverweigerern aus Gewissensgründen aufgestellt hat (vgl. BVerfGE 23, 127/134), gilt demnach für den Angeklagten als Gewissenstäter das "Wohlwollensgebot" mit der Folge, daß generalpräventive Gesichtspunkte zurücktreten und das Strafmaß sich an der gesetzlichen Mindeststrafe orientieren muß (BayObLGSt 1980, 15/16; OLG Hamm NJW 1980, 2425; OLG Stuttgart MDR 1988, 1080/1081).
  • OLG Hamm, 11.03.1980 - 1 Ss 2661/79
    Auszug aus BayObLG, 27.03.1991 - RReg. 4 St 39/91
    Nach den Grundsätzen, die das Bundesverfassungsgericht zur Bestrafung von Zivildienstverweigerern aus Gewissensgründen aufgestellt hat (vgl. BVerfGE 23, 127/134), gilt demnach für den Angeklagten als Gewissenstäter das "Wohlwollensgebot" mit der Folge, daß generalpräventive Gesichtspunkte zurücktreten und das Strafmaß sich an der gesetzlichen Mindeststrafe orientieren muß (BayObLGSt 1980, 15/16; OLG Hamm NJW 1980, 2425; OLG Stuttgart MDR 1988, 1080/1081).
  • OLG Zweibrücken, 21.10.1988 - 1 Ss 191/88
    Auszug aus BayObLG, 27.03.1991 - RReg. 4 St 39/91
    Die Verhängung einer Geldstrafe gemäß § 47 Abs. 2 StGB wird in Fällen dieser Art nicht von vornherein ausgeschlossen (OLG Hamm a.a.O.; OLG Zweibrücken StV 1989, 397).
  • OLG Stuttgart, 23.06.1988 - 4 Ss 269/88
    Auszug aus BayObLG, 27.03.1991 - RReg. 4 St 39/91
    Nach den Grundsätzen, die das Bundesverfassungsgericht zur Bestrafung von Zivildienstverweigerern aus Gewissensgründen aufgestellt hat (vgl. BVerfGE 23, 127/134), gilt demnach für den Angeklagten als Gewissenstäter das "Wohlwollensgebot" mit der Folge, daß generalpräventive Gesichtspunkte zurücktreten und das Strafmaß sich an der gesetzlichen Mindeststrafe orientieren muß (BayObLGSt 1980, 15/16; OLG Hamm NJW 1980, 2425; OLG Stuttgart MDR 1988, 1080/1081).
  • OLG Koblenz, 15.04.1996 - 1 Ss 85/96
    Kann aber überhaupt nur derjenige zum Zivildienst einberufen - und bei Nichtbefolgung dieser Einberufung bestraft - werden, der vor der Möglichkeit des freien Arbeitsverhältnisses keinen Gebrauch gemacht hat, so folgt daraus zwingend, daß es sich hierbei um ein zwar ungeschriebenes, sich aber aus § 15 a ZDG unmittelbar erschließendes zusätzliches Tatbestandsmerkmal handelt, das somit dem Verwertungsverbot des § 46 Abs. 3 unterfällt (Senat, Beschluß vom 30.01.1995 - 1 Ss 334/94 -, veröffentlicht in Lemke, OLGSt, Nr. 3/§ 53 ZDG ; BayObLG, Beschluß vom 09.10.1990 - 4 StR 185/90 -, erwähnt in BayObLG NJW 92, 191; vgl. auch Riegel in Erbs-Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze - Z 30 - Stand 01.10.1994, Rn. 5 zu § 15 a ZDG , wo darauf hingewiesen wird, daß [nur] "wer... nicht von der Möglichkeit des § 15 a Gebrauch macht, aber dennoch seiner Zivildienststelle fernbleibt,... nach § 53 wegen Dienstflucht strafbar" ist).

    Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 68, 979, 981) ist anerkannt, daß sich bei Gewissenstätern wie insbesondere den Zeugen Jehovas, die gewissermaßen aus einer psychischen Zwangslage heraus handeln, das allgemeine "Wohlwollensgebot" auszuwirken hat (OLG Hamm, NJW 80, 2425; BayObLG NJW 92, 191; OLG Stuttgart MDR 88, 1080, 1081 und NJW 92, 3251; OLG Zweibrücken StV 89, 397).

    Aber auch generalpräventive Gesichtspunkte haben zurückzutreten (OLG Stuttgart a.a.0.; OLG Hamm NJW 80, 2425; BayObLG NJW 80, 2424 und NJW 92, 191).

    Die besondere Situation solcher Gewissenstäter, speziell der Angehörigen dieser Religionsgemeinschaft, die zu einer umfangreichen Rechtsprechung und Literatur geführt hat (vgl. exemplarisch Dürig in JZ 67, 426 ff.), legt es vielmehr nahe, sich bei der Strafbemessung im unteren Bereich des Strafrahmens und sogar an der gesetzlichen Mindeststrafe zu orientieren (BayObLG NJW 92, 191; BayObLGSt 80, 15, 16; OLG Hamm NJW 80, 2425; OLG Stuttgart a.a.0.1081; OLG Zweibrücken a.a.0.); dabei ist insbesondere die Umwandlung in eine Geldstrafe nach den Grundsätzen des § 47 Abs. 2 StGB zu erwägen (Senat, OLG Hamm, OLG Zweibrücken, jeweils a.a.0.).

  • OLG Bremen, 28.08.1995 - Ss 120/94

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Dienstflucht; Verhängung einer

    Hiernach gilt für den Angeklagten als Gewissenstäter unmittelbar das "Wohlwollensgebot" mit der Folge, daß generalpräventive Gesichtspunkte zurücktreten und das Strafmaß sich an der gesetzlichen Mindeststrafe orientieren muß (BayObLG, NJW 1992, 191 ).

    Die Vorschrift des § 56 ZDG , wonach Geldstrafe nach § 47 Abs. 2 StGB auch dann nicht verhängt werden darf, wenn besondere Umstände, die in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters liegen, die Verhängung von Freiheitsstrafe zur Wahrung der Disziplin im Zivildienst gebieten, steht nicht entgegen, denn diese Vorschrift verbietet nicht schlechthin die Anwendung des § 47 Abs. 2 Satz 1 StGB , sondern konkretisiert den Begriff der Verteidigung der Rechtsordnung für die Bedürfnisse des Zivildienstes (vgl. OLG Hamm, NJW 1980, 2425; BayObLG in NJW 1992, 191 ).

  • OLG Nürnberg, 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05

    Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; Beurteilungsspielraum

    Das Revisionsgericht hat auf die Sachrüge jedoch zu überprüfen, ob dem Tatrichter bei dieser Entscheidung Rechtsfehler unterlaufen sind, ob er also etwa einen einschlägigen Rechtsbegriff verkannt hat, von unvollständigen, widersprüchlichen oder unrichtigen Erwägungen ausgegangen ist oder die Grenzen des ihm eingeräumten Beurteilungsspielraums sonst wie überschritten hat (ständige Rspr., vgl. BayObLG NJW 1992, 191).
  • OLG Nürnberg, 21.05.2008 - 2 St OLG Ss 11/08

    Revision im Strafverfahren: Längerer Besitz des Diebesguts als

    Ein solcher Fehler liegt etwa dann vor, wenn die Entscheidung in sich mangelbehaftet ist, weil ihr dem Gesetz nicht entsprechende Zumessungserwägungen zugrunde liegen (ständige Rspr., vgl. BayObLG NJW 1992, 191).
  • OLG Nürnberg, 30.07.2009 - 2 St OLG Ss 121/09

    Revision in Strafsachen: Überprüfung der Strafzumessungserwägungen des

    Ein solcher Fehler liegt dann vor, wenn die Entscheidung in sich mangelbehaftet ist, etwa, weil dem Gesetz entsprechende Strafzumessungserwägungen unterblieben sind (ständige Rspr., vgl. OLG Nürnberg NJW 2008, 2518; BayObLG NJW 1992, 191).
  • OLG Nürnberg, 01.12.2010 - 1 St OLG Ss 251/10

    Revision in Strafsachen: Überprüfung der Strafzumessungserwägungen des

    Ein solcher Fehler liegt dann vor, wenn die Entscheidung in sich mangelbehaftet ist, etwa, weil dem Gesetz entsprechende Strafzumessungserwägungen unterblieben sind (ständige Rspr., vgl. OLG Nürnberg NJW 2008, 2518; BayObLG NJW 1992, 191).
  • KG, 20.07.1998 - 1 Ss 38/98
    Somit führt das "Wohlwollensgebot" bei der vorliegenden Fallkonstellation dazu, daß die Verhängung einer Geldstrafe nicht ausgeschlossen ist (vgl. OLG Bremen StV 1996, 378, 381; BayObLG NJW 1992, 191).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.1995 - 5 Ss 315/95
    Es wirkt sich hier als "allgemeines Wohlwollensgebot" gegenüber Gewissenstätern aus, deren Verhalten auf einer achtbaren, durch ernste innere Auseinandersetzung gewonnenen Entscheidung beruht (vgl. BVerfGE 23, 127, 134 = NJW 1968, 979 ; Bay0bLG St 1980, 15, 16 und Bay0bLG NJW 1992, 191 ; OLG Stuttgart NJW 1992, 3251 ; OLG Köln MDR 1970, 73; OLG Hamm NJW 1980, 2425).
  • OLG Hamm, 19.11.1998 - 2 Ss 1115/98

    Bemessung der Freiheitsstrafe bei sog. Dienstflucht, Verhängung einer Geldstrafe

    Das gilt grundsätzlich auch für die der Dienstflucht schuldig befundenen Angeklagten (vgl. dazu u.a. OLG Hamm, a.a.O.; OLG Koblenz, a.a.O.; OLG Zweibrücken StV 1989, 397; BayObLG NJW 1992, 191).
  • OLG Nürnberg, 30.06.2009 - 2 St OLG Ss 121/09
    Ein solcher Fehler liegt dann vor, wenn die Entscheidung in sich mangelbehaftet ist, etwa, weil dem Gesetz entsprechende Strafzumessungserwägungen unterblieben sind (ständige Rechtsprechung, vgl. OLG Nürnberg, NJW 2008, 2518; BayObLG, NJW 1992, 191).
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